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   LSG Bayern, 29.11.2005 - L 4 B 499/05 KR ER   

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https://dejure.org/2005,24301
LSG Bayern, 29.11.2005 - L 4 B 499/05 KR ER (https://dejure.org/2005,24301)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.11.2005 - L 4 B 499/05 KR ER (https://dejure.org/2005,24301)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. November 2005 - L 4 B 499/05 KR ER (https://dejure.org/2005,24301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Aidskranken auf Erstattung der Kosten für eine perkutane Laserdiscusdekompression und Lasernukleotomie mit einem Nd-YAG-Laser; Leistungsvorbehalt bei der Kostenübernahme für neue Behandlungsmethoden; Fehlende Anerkennung der Therapieform als Systemstörung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2005 - L 4 B 499/05
    Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen, wie das BVerfG gleichfalls in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (z.B. BVerfG a.a.O.; ferner BVerfG NJW 1997, 3085).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2005 - L 4 B 499/05
    Auch in der neuesten Rechtsprechung hat das BSG diese Auffassung bestätigt (BSG vom 10.05.2005, Die Sozialgerichtsbarkeit 2005, 399; BSG vom 19.10.2004 B 1 KR 3/03 R).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2005 - L 4 B 499/05
    Damit schließt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung § 135 Abs. 1 SGB V die Leistungspflicht der Krankenkassen für diese Methode aus (BSG vom 16.09.1997 SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; BSG vom 28.03.2000 SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2005 - L 4 B 499/05
    Die von der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04, NZS 2004, 527 f.), bei der es um die Behandlung einer seltenen Krankheit gegangen ist, ist kein Beleg für ihre Auffassung, sondern für das Gegenteil; denn Rückenbeschwerden sind keine seltene Erkrankung.
  • BVerfG, 15.12.1997 - 1 BvR 1953/97

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Erstattung von Heilpraktikerkosten

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2005 - L 4 B 499/05
    Aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG) jedenfalls ergibt sich kein Anspruch auf Bereithaltung spezieller Gesundheitsleistungen (BSG vom 28.03.2000 a.a.O.; BVerfG vom 15.12.1997 NJW 1998, 1775).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2005 - L 4 B 499/05
    Damit schließt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung § 135 Abs. 1 SGB V die Leistungspflicht der Krankenkassen für diese Methode aus (BSG vom 16.09.1997 SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; BSG vom 28.03.2000 SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).
  • LSG Bayern, 31.07.2007 - L 5 KR 352/05

    Kostenübernahme für eine Immunglobulintherapie mit dem Medikament "Flebogamma";

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Beklagtenakte, der Klageakte S 29 KR 286/04, der erledigten ER-Akten des Sozialgerichts München S 44 KR 815/03, S 18 338/04, S 18 1017/04, S 18 KR 1051/04, der erledigten ER-Akten des Bayerischen Landessozialgerichts L 4 B 418/03 KR, L 4 B 275/04 KR, L 4 B 454/04 KR, L 4 B 499/05 KR, L 5 KR 324/06, L 5 KR 60/07, der erledigten Prozessakte L 12 KA 107/03 sowie der Berufungsakte Bezug genommen.
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